Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Notar muss täglich Verhandlungen fair, neutral und sachgerecht gestalten und Vertragsparteien unabhängig und unparteiisch betreuen. Daher sind Notare auch kraft Amtes Schlichter im Sinne des Bayerischen Schlichtungsgesetzes. Aber auch bei freiwilligen Schlichtungen zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Notar vermitteln. Nur etwa ein Viertel der Streitigkeiten werden von den Gerichten durch streitiges Urteil beendet. Und wesentlich mehr durch Vergleich und Antragsrücknahme - warum also sollen Sie noch Gerichtskosten auf sich nehmen?