Ehe und Familie

Das Familienrecht berührt ihre Privatsphäre besonders stark, es birgt aber oft auch erhebliche finanzielle Risiken. Hochzeit, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Trennung oder die Adoption eines Kindes gehören daher zu den wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens. Gerade hier ist es wichtig, dass jeder Beteiligte weiß, was er tut und dass auch sein Interessen berücksichtigt werden. Sie sollen die wichtigste Entscheidung in Ihrem Leben später ja nicht bereuen. Wie wir Ihnen dabei helfen können erfahren sie hier:

Ehevertrag

Egal ob Sie schon verheiratet sind oder erst heiraten wollen: Wir helfen Ihnen, mit Ihrem Ehegatten eine auf Ihre persönliche Situation genau abgestimmte Vereinbarung zu treffen, mit der die finanziellen Risiken einer Trennung gerecht verteilt werden. Gehört zum Vermögen eines Ehegatten ein Geschäft, Betrieb oder Unternehmen? Oder ererbtes oder geschenktes Vermögen aus der Familie eines Ehegatten? Soll dies bei einer Scheidung dem Inhaber ohne Liquiditätsabflüsse erhalten bleiben? Oder wollen Sie Unterhaltslasten oder Versorgungsanwartschaften so verteilen, dass beide Ehegatten nach der Ehe von Ihren Einkommen und Ihrer Altersversorgung leben können? Treffen Sie eine Vereinbarung noch in guten Zeiten, damit Sie auch in schlechten nicht der Versuchung nachgeben können, dem anderen von Ihnen zu schaden.

 

Was wir Sie fragen werden, um sie schnell und richtig beraten zu können bei

 

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Müssen Sie für Ihren Partner Unterhalt zahlen, wenn Sie nicht verheiratet sind? Wie können Sie ihn oder Ihre Kinder nach Ihrem Tod absichern? Was müssen Sie beachten, wenn Sie gemeinsam eine Immobilie erwerben oder ein Unternehmen gründen? Für nichteheliche Lebensgemein-schaften finden sich im Gesetz kaum Regelungen. Wir helfen Ihnen bei der Klärung der rechtlichen Fragen einer solchen Gemeinschaft. Und wenn Sie Vereinbarungen treffen wollen, um Ihre Kinder, Ihren Partner oder sich selbst abzusichern, entwickeln wir mit Ihnen eine Lösung, die genau Ihren Interessen entspricht.


Eingetragene Lebenspartnerschaft

In Bayern werden eingetragene Lebenspartnerschaften in der Regel beim Standesamt begründet. Auch die Beurkundung durch den Notar ist - nach Anmeldung beim Standesamt - möglich. Wir informieren Sie auch über die rechtlichen Folgen, die die Lebenspartnerschaft für Sie hat - sei es im vermögensrechtlichen Bereich, sei es mit Blick auf Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Erbrecht. Und wenn Sie feststellen, dass eine Regelung erforderlich ist, um die finanziellen Risiken der Lebenspartnerschaft gerechter zu verteilen oder um einen Partner besser abzusichern, erstellen wir für Sie einen Lebenspartnerschaftsvertrag, der all dies genau so regelt, wie Sie es sich wünschen.

Trennung und Scheidung

Befindet sich Ihre Ehe oder Partnerschaft in der Krise? Sie wollen sich scheiden lassen? Was wären die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung? Welche Risiken sind damit verbunden? Wir beantworten Ihnen all diese Fragen. Wir vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner, um Vermögensverteilung, Unterhalt, Versorgungsausgleich und alle sonstigen finanziellen Belange zu regeln und zu ordnen. Denn Ihre persönlichen Belange können Sie dann in Ruhe ordnen, wenn Sie sich nicht mehr über Geld streiten können.

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Adoption

Was sind die Voraussetzungen einer Adoption? Was sind die Folgen? Welche Unterschiede zwischen der Adoption eines Minderjährigen und eines Volljährigen gibt es? Was müssen Sie bei einer Adoption beachten, wenn das Kind und seine Eltern ausländische Staatsangehörige sind? Wir beraten Sie vor einer Adoption und helfen Ihnen, das Verfahren möglichst problemlos durchzuführen.

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